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Schulferien

Aktueller Ferienplan 2024/25
Ferienplan 2025/26

Die Frühlings-, Sommer- und Herbstferien sind im ganzen Kanton einheitlich geregelt.
Die Ferienpläne des Kantons bis 2028/29 sind publiziert unter www.schule.sg.ch

Ferienverlängerungen werden durch die Primarschule nicht bewilligt.


Freie Halbtage:

Nach Art. 96 des Volksschulgesetzes kann das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr
durch schriftliche Mitteilung an die Klassenlehrperson vom Unterricht befreit werden. Die
Mitteilung muss mindestens zwei Tage vor dem gewünschten Termin bei der Lehrperson sein.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsbusse geahndet, die gemäss Art. 97 des Volksschulgesetzes mindestens Fr. 200.00 pro Halbtag und Kind betragen muss. Sollte ein Kind bei Ferienbeginn oder -ende krank sein, muss die Lehrperson sofort informiert und allenfalls ein Arztzeugnis abgegeben werden. Allfällige Gesuche sind an die Schulleitung zu richten.

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